Die Rinder-Besnoitiose

Die Rinder-Besnoitiose bereitet der ARSIA seit 2018 Sorgen, hinsichtlich der Rinder-produktion und dem Wohlergehen der Tiere. Die Verbände zur Tierseuchenbekämpfung, ARSIA und DGZ, haben in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden schnell reagiert und so die Ausbreitung der Krankheit bisher eingedämmt. Dennoch war die Veröffentlichung eines Ministeriellen Erlasses notwendig, um dringende Maßnahmen gegen diese Krankheit zu ergreifen, die sich in Nordeuropa ausbreitet.

Die Rinder-Besnoitiose oder " Elefantenhautkrankheit " ist mit dem Parasiten Besnoitia besnoiti verbunden und wird hauptsächlich durch stechende Insekten ( Bremsen, Fliegen, ... ) oder durch Injektionsnadeln übertragen. Einige infizierte Tiere zeigen keine Anzeichen und tragen dennoch zur Verbreitung in seuchenfreien Herden bei. Wenn ein Rind Symptome zeigt, verläuft die Krankheit in 3 Phasen :

Phase 1 : Grippe-Syndrom


Phase 2 : Ödeme in den Ausläufern (unter dem Unterkiefer, Wamme, Zitzen) und/oder im Kopfbereich


Phase 3 : Verdickung und Faltenbildung der Haut und Haarausfall. Abmagerung, Schwierigkeiten beim Bewegen.

Die Krankheit ist in fernen südlichen Ländern endemisch und gilt in einigen nordeuropäischen Ländern als neu auftretende Krankheit.

Eine Studie, die von der ARSIA und der Universität Lüttich durchgeführt und 2021 veröffentlicht wurde, berichtet über die Situation im Süden Belgiens, als der Besnoitiose-Parasit dort durch Tierimporte aus Frankreich eingeschleppt wurde, wo die Krankheit damals bereits in vielen Departements, vor allem im Norden des Landes, verbreitet war.
Um den belgischen Viehbestand zu schützen, hatten die ARSIA und ihr flämisches Pendant, die DGZ, ab 2018 eine kollektive Wachsamkeitsaktion gestartet, indem sie die "IBR"-Blutentnahme beim Ankauf nutzten, um jedes importierte Rind aus den, als Risikoländern, eingestuften Ländern Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und der Schweiz kostenlos zu testen. Tatsächlich wird die Krankheit zwischen entfernten Beständen durch den Ankauf von asymptomatisch infizierten Rindern und zwischen benachbarten Herden über die Wiesen übertragen. Das Screening importierter Rinder ermöglichte den Nachweis infizierter Rinder in etwa 20 Herden, für die anschließend Maßnahmen zur Kontrolle der Krankheit vorgeschlagen wurden. Mangels spezifischer Vorschriften wurden diese Empfehlungen jedoch nicht immer umgesetzt, was das Ziel dieser Maßnahmen, nämlich die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit in belgischen Herden, gefährdet. Angesichts dieser Feststellung und des wachsenden Risikos haben die ARSIA, die DGZ und alle sektoralen Organisationen, die Gesundheitsbehörden alarmiert und auf die notwendige Einführung gesetzlicher Präventions- und Kontrollmaßnahmen bestanden, um die Ausbreitung der Rinder-Besnoitiose in Belgien oder sogar in anderen Mitgliedsstaaten zu verhindern.

Eine spezifische Gesetzgebung

In Anbetracht der Tatsache, dass die Rinder-Besnoitiose praktisch nicht behandelbar ist, dass die Inzidenz dieser Krankheit bei Rindern, die aus Regionen, in denen sie endemisch ist, importiert wurden, stark zugenommen hat und dass unser Land derzeit davon verschont ist, soll die Einschleppung und Verbreitung dieser Krankheit in unseren Herden um jeden Preis verhindert werden. Ein Ministerieller Erlass wird derzeit veröffentlicht. Das Prinzip der Maßnahmen beruht auf der schnellstmöglichen Erkennung und Beseitigung infizierter Tiere.
Dieser Erlass wird hauptsächlich die Herden betreffen, die gefährdete Rinder importieren, sowie alle Herden, in denen infizierte Rinder oder "gefährdete" Rinder gehalten werden oder wurden. Die Mastbestände mit Ausnahme von Kälbermastbetrieben, sind ebenfalls betroffen.

Welche Maßnahmen ?

Obligatorische Nachsuche von «gefährdeten Rindern» beim Import

Ab dem Inkrafttreten des neuen Erlasses gilt als " gefährdetes Rind " jedes Rind, das "aus" einem Risikoland stammt oder "in" einem Risikoland "geboren" wurde, d. h. einem Land, in dem die Besnoitiose endemisch ist.
Beim Import eines solchen Rindes muss ein ELISA-Test auf Besnoitiose in Kombination mit dem IBR-Test durchgeführt werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses, wird das Rind isoliert und darf weder auf die Weide gelassen, noch vermarktet werden oder an einer Ansammlung teilnehmen.

Obligatorische Nachsuche der « Kontaktrinder »

In der künftigen Gesetzgebung wird ein « Kontaktrind » als ein Rind definiert, das zusammen mit einem mit Besnoitiose infizierten Rind oder einem noch nie nachgesuchten "gefährdeten Rind" in einem Betrieb gehalten wird oder wurde.

Die « Kontaktrinder » müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Erlasses getestet werden, was es ermöglicht, die Blutproben dieser Tiere zur gleichen Zeit wie die Blutproben zur Aufrechterhaltung des IBR-Status zu entnehmen. Die ARSIA, die mit der Erstellung der Liste dieser Rinder beauftragt ist, wird den betroffenen Züchter und den Betriebstierarzt direkt darüber informieren und diese Rinder zur Liste der ausgelosten IBR-Rinder hinzufügen.

Verwaltung der verdächtigen und infizierten Rinder

Ein Rind, das beim ELISA-Screening-Test ein nicht negatives Ergebnis zeigt, wird als « Verdacht auf Besnoitiose » eingestuft. In diesem Fall wird die Probe vom Analyselabor automatisch an das Referenzlabor für einen Bestätigungstest geschickt.

Und nur wenn das verdächtige Rind beim Bestätigungstest ein positives Ergebnis erzielt, gilt es als « mit Besnoitiose infiziert ».

Für « Rinder mit Verdacht auf Besnoitiose » gelten die gleichen Verbringungsbeschränkungen wie oben für gefährdete Rinder beschrieben.

Mit «Besnoitiose infizierte », Rinder müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem positiven Ergebnis zum Schlachthof gebracht werden und unterliegen in der Zwischenzeit natürlich den gleichen restriktiven Maßnahmen wie verdächtige Rinder. Eine Ausnahme von der Schlachtung innerhalb eines Monats ist jedoch für infizierte und trächtige Kühe vorgesehen, wenn sie 90 % der Trächtigkeitsperiode überschritten haben. Letztere müssen spätestens 30 Tage nach dem Kalben reformiert werden.

Ein positives Tier behalten : welches Risiko ?

Die Krankheit breitet sich unweigerlich auf die anderen Tiere des Bestands aus, sowie potenziell auf die benachbarten Herden. Auch wenn die Krankheit allgemein wenig Todesfälle verursacht, so sind die wirtschaftlichen Verluste hoch: Unfruchtbarkeit der Bullen, Rückgang der Milchproduktion, wirtschaftlicher Minderwert, insbesondere wegen der Hautschäden, Kosten für Behandlungen ( wenn sie sich überhaupt lohnen... ). Mit der Krankheit leben kostest 7x mehr als eine Sanierung.

Aufgabe der ARSIA

Unsere Abteilung Epidemiologie wird beauftragt, eine Liste von Betrieben zu führen, in die, nach dem 1. Januar 2018, ein Risikorind eingeführt wurde, ohne dass die vorgesehenen Maßnahmen aktiviert wurden. Sie wird den Tierhalter und seinen Tierarzt über diese Maßnahmen informieren. Benachbarte oder epidemiologisch zusammenhängende Zuchtbetriebe werden über mögliche Risiken informiert. Schließlich werden in Sanitel die Risiko-, Kontakt-, verdächtigen oder mit Besnoitiose infizierten Rinder identifiziert.

Denken Sie dran !

Es ist geplant, die Besnoitiose als Wandlungsmangel beim Rinderhandel aufzunehmen. Diese Gesetzgebung ist jedoch noch nicht für nationale Transaktionen in Kraft und wird auch nicht für den internationalen Handel gelten. Bei einem positiven Ergebnis bei der Einführung kann die Transaktion nur, entweder im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verkäufer oder auf der Grundlage einer Vereinbarung, die dies vorsieht und von dem ein Modell auf der Internetseite der ARSIA zur Verfügung steht, annulliert werden.

 
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