Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt hat die Agenda der Pflichtbeiträge für den Gesundheitsfonds im Jahr 2024 enthüllt. Diese Beiträge, die sich auf die Sektoren Rinder, Schweine und Geflügel beziehen, sind für die Gewährleistung der Tiergesundheit in Belgien unerlässlich. Hier sind die wichtigsten Daten und die angekündigten neuen Modalitäten.
Ein präziser Zeitplan für jeden Sektor
Die Rechnungsdaten variieren je nach Produktionsart :
- Sektor Rinder : 30. Oktober 2024
- Sektor Schweine : 29. November 2024
- Sektor Geflügel : 29. November 2024
Bedeutende Änderungen in 2024
Die Art und Weise, wie die Beiträge für jeden Sektor berechnet werden, unterliegt mehreren Änderungen :
- Geflügel : Die Höhe der Beiträge wird verdoppelt und die freiwilligen Beiträge werden für bestimmte Produktionszweige ( Bio, Auslauf im Freien, Freiland ) abgeschafft.
- Rinder : Die Beiträge werden auf der Grundlage der Gesundheitsrisiken und der Größe des Bestands berechnet. Es werden neue Beiträge für Händler eingeführt und ein einmaliger Beitrag zur Unterstützung des IBR-Bekämpfungsprogramms hinzugefügt.
- Schweine : Die Berechnung hängt von der Kapazität der Herde und der Art des Betriebs ( offen oder geschlossen ) ab.
Bei Nichtzahlung
Der FÖD erinnert an die Strafen bei Nicht- oder Teilzahlung :
- Erste Mahnung : Eine zusätzliche Gebühr von 50 € wird auf die ursprüngliche Rechnung erhoben.
- Zweite Mahnung : Es wird eine Erhöhung von 20 % des Gesamtbetrags, mit einem Minimum von 50 €, angewandt.
Aktualisierung der Informationen und Beschwerden
Die Betreiber werden aufgefordert, ihre Informationen in der SANITEL-Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten, da die Rechnungsstellung auf diesen Daten basiert. Im Falle einer Beanstandung kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eine Beschwerde an den FÖD gerichtet werden.
Für weitere Informationen können die Betreiber die Website des FÖD Volksgesundheit besuchen oder das Callcenter unter 02 524 90 95 kontaktieren ( erreichbar an allen Werktagen von 8 bis 13 Uhr ).
Neue Pflichtbeiträge für ViehhändlerAb 2024 müssen auch Viehhändler unter dem Rinderfonds in den Gesundheitsfonds einzahlen, eine Verpflichtung, die sich auf alle Akteure in der Produktionskette, einschließlich der Händler, erstreckt. Dieser Beitrag dient der Unterstützung der epidemiologischen Überwachung und der Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierkrankheiten in Belgien. Der FÖD Volksgesundheit hat angekündigt, dass die erste Rechnung für diese Beiträge am 31. Oktober 2024 verschickt wird. Die Händler werden somit eine entscheidende Rolle bei der Gesunderhaltung des Rinderbestands spielen, das Vertrauen der Verbraucher stärken und das Image des Sektors verbessern. Diese neue Maßnahme unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Verantwortung für eine gesunde Viehzucht und einen florierenden Rindersektor. |