VOGELGRIPPE – MIT IHRER RÜCKKEHR AUCH DIE OBLIGATORISCHE EINSPERRUNG…

In Belgien wurde in diesem Jahr noch kein Ausbruch festgestellt, aber das Virus zirkuliert intensiv entlang der Migrationswege in und durch unser Land.

Nach fast 11 Monaten relativer Ruhe ist die Vogelgrippe tatsächlich ab Mitte November wieder intensiv aufgetreten; Infektionen wurden in Betrieben in den Niederlanden, Deutschland, Spanien, Frankreich … nachgewiesen. Darüber hinaus haben ungünstige und kalte Wetterbedingungen die Flugbahn vieler Wildvögel weiter nach Süden in Richtung unseres Landes gelenkt.
Am 23. November kündigte die FASNK daher die Verschärfung der Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe für professionelle Geflügel- und Vogelbetriebe an.
Um unseren Geflügelbestand bestmöglich zu schützen, wurde eine Untersuchungspflicht für Vögel und Geflügel aus allen kommerziellen und in Sanitel registrierten Betrieben wieder eingeführt.
Vögel und Geflügel von Hobbyisten und Privatpersonen müssen nicht zwangsläufig eingesperrt werden, sollten aber im Innenbereich oder in geschützten Bereichen gefüttert und getränkt werden. Die FASNK empfiehlt jedoch dringend, sie präventiv vor Wildvögeln zu schützen, beispielsweise durch das Abdecken des Hühnerstalls oder der Voliere mit Netzen.
Abschließend wird jeder, der einen toten Wildvogel bemerkt, gebeten, das Tier nicht anzufassen und es über die Gratisnummer 0800 99 777 zu melden.

Die Vogelgrippe stellt eine ernsthafte Bedrohung für unseren Viehbestand und unsere Wirtschaft dar. In Zusammenarbeit mit der FASNK ergreifen wir strenge Präventivmaßnahmen, um unsere Zuchtbetriebe zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Die Wachsamkeit und das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen bleiben angesichts dieser Herausforderung von entscheidender Bedeutung.“
David Clarinval, Föderalminister der Landwirtschaft

Geltende Maßnahmen

  • Einsperrungspflicht für Geflügel und Vögel aus gewerblichen Betrieben und allen in Sanitel registrierten Geflügelbetrieben
  • Verpflichtung, sämtliches Geflügel und alle Vögel in oder unter Netzen zu füttern und zu tränken;
  • Verbot der Verwendung von unbehandeltem Oberflächenwasser oder Regenwasser für Geflügel und Vögel
  • Die aktuelle Verordnung über das Entladen von gewerblichem Schlachtgeflügel ist strenger : eine Entladezeit von bis zu 10 Tagen unter strengen Biosicherheitsmaßnahmen ist erlaubt

Alle Informationen stehen auf der Internetseite der FASNK zur Verfügung : https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/grippe-aviaire

Was ist die Vogelgrippe ?

Die Vogelgrippe ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, für die wahrscheinlich alle Vogelarten anfällig sind. Die Art der Symptome und der Krankheitsverlauf hängen von der Pathogenität des Virusstamms, dem betroffenen Tier, der Umgebung, usw. ab. Die Infektion erfolgt durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder durch Kontakt mit kontaminiertem Material, wie Mist oder kontaminierten Kisten. Eine indirekte Infektion ist auch über die Luft möglich, allerdings über relativ kurze Entfernungen.
Obwohl Vogelgrippeviren sehr artspezifisch sind und dies sehr selten vorkommt, kann es geschehen, dass sie die Artengrenze überschreiten und bereits bei Säugetieren, einschließlich des Menschen, isoliert wurden. So wurde ein texanischer Viehzüchter im November letzten Jahres positiv getestet.

Klinische Anzeichen

  • Mortalitäten. Achtung : In einigen neueren Ausbrüchen bei unseren Nachbarn wurde festgestellt, dass die Sterblichkeit zu Beginn der Infektion sehr begrenzt war. Dieses Krankheitsbild unterscheidet sich von dem in früheren Jahren beobachteten Bild, in denen die Geflügelsterblichkeit rasch und drastisch anstieg.
  • Atemnot, Sinusitis, tränende Augen
  • Geschwollener Kopf, blauer Kamm und Kehllappen
  • Plötzliche Verringerung der Eiablage
  • Pneumonie, Durchfall
  • Depression, Appetitlosigkeit

Die Vogelgrippe ist eine meldepflichtige Krankheit. Die FASNK betont daher die Notwendigkeit, jeden Verdacht schnell zu melden und Proben zur Analyse einzusenden, sobald bei einer Geflügelpartie ein plötzlicher und unerklärlicher Tod nur einiger weniger Vögel festgestellt wird. Jeder Züchter sollte in seiner Zucht auf die oben genannten Anzeichen achten und einen Tierarzt hinzuziehen, wenn er sie in seiner Zucht feststellt.

Probenentnahme bei kommerziellem Geflügel

Die folgenden Proben können dem Labor der ARSIA im Rahmen einer Überwachung speziell für die Meldung eines Falles oder allgemein vorgelegt werden :

  • 3 frische Kadaver oder frisch eingeschläferte kranke Vögel
  • Organproben von 3 Vögeln
  • Tupfer von mindestens 5 kranken Tieren

Der Tierarzt leitet die Proben zusammen mit den erforderlichen Antragsformularen unverzüglich an die ARSIA weiter.
Die Autopsie und die Analysen auf Vogelgrippe, die im Rahmen der Überwachung dieser Krankheit durchgeführt werden, werden von der FASNK finanziert. Die Kosten für den Betriebsbesuch und die Probenentnahme sind zu Lasten des Tierhalters.

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