Die Identifizierung bei der Geburt
Jedes neugeborene Schwein muss mit einer Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden, spätestens zum Zeitpunkt des Absetzens oder vorher, wenn es den Geburtsbetrieb früher verlässt.
Die Identifizierung beim Abgang
Jedes Schwein muss ein Identifizierungsmittel des Betriebs tragen, den es verlässt. Ein Schwein kann daher mehrere Ohrmarken tragen.
In der Tat muss jedes Schwein, das in einen Bestand verbracht wird, spätestens zum Zeitpunkt, an dem es diesen Betrieb verlässt, eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten :
- entweder mit einer Ohrmarke des Bestands den es verlässt
- oder mit einer Schlachtklammer oder einem Zeichen des Tätowierhammers des Bestands, wenn es sich um Schlachtschweine handelt.
Verfügbare Identifizierungsmittel
Das gesamte Identifizierungsmaterial kann bei der ARSIA bestellt werden, indem das Formular A-02 eingesandt wird oder die Bestellung über das Cerise Portal getätigt wird (hierzu müssen Sie vorher einen Zugangscode über das Formular Form/C/90 beantragen).
Bestandsohrmarke mit dem Code des Bestands + BE + Folgenummr von 6 Zahlen.
Der männliche Teil ist lachsfarben und der weibliche kann lachsfarben (standardmäßig), blau, grün, rot oder schwarz sein. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen. |
Generische Ohrmarke mit dem Vermerk "ARSIA" + eine Folgenummer von 6 Zahlen.
Die generischen Ohrmarken werden ausnahmsweise geliefert, im Falle eines Engpasses der Bestandsohrmarken in einem Schweinebetrieb (für maximal einen Monat) und im Falle von einer Menge, die geringer als 50 ist (vorbehaltlich einer Erlaubnis der LKE der FASNK). |
Zeichen des Tätowierhammers: Identifizierungsmittel mit dem der Code des Bestands in Form einer Tätowierung mit einem Tätowierhammer erfolgt, an Schlachtschweinen:
Die Tätowierung muss mindestens auf einer Flanke des Schweins deutlich sichtbar sein und muss innerhalb von 5 Tagen vor dem Abgang in den Schlachthof angebracht werden. |
Schlachtklammer: feuerbeständiges Identifizierungsmittel mit BE + Zulassungsnr. + Code des Bestands. Die Klammern werden den Schlachtschweinen angebracht:
Die Schlachtklammer muss innerhalb von 5 Tagen vor dem Abgang in den Schlachthof angebracht werden. |