Einsammlung im Betrieb

Die ARSIA stellt Ihnen einen Dienst zur Einsammlung der Kadaver im Betrieb, zwecks Durchführung einer Autopsie, zur Verfügung.
 Ihr Tierarzt möchte die Todesursache Ihres Tieres wissen und so die besten Behandlungen und Impfpläne auswählen, um andere Tiere in Ihrem Viehbestand zu schützen? Sie haben Schwierigkeiten zu uns nach Ciney zu kommen? Handelt es sich um ein Rind, das schwerer als 300 kg ist ?

Dieser Dienst ist für Sie !

  • Der Dienst steht ausschließlich in der Wallonie zur Verfügung.
  • Nur Nutztiere: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel.
  • Ohne ausgefüllte und vom behandelnden Tierarzt unterschriebene Transporterlaubnis wird kein Tier abgeholt. Eine Kopie dieses Dokuments muss der ARSIA vor Beginn der Rundfahrt per Fax oder E-Mail zugesandt werden.
  • Um die Arbeit des Fahrers zu erleichtern, ist eine Präsenz im Betrieb erforderlich. Die Kälber werden in eine Schubkarre gelegt, die Aborte in luftdichte Säcke.
  • Die Kadaver stehen nur innerhalb des Betriebsgeländes zur Verfügung oder in der Nähe der Straße (leicht mit einem Fahrzeug mit Anhänger zu erreichen).
    • Für die Qualität der diagnostischen Arbeit, muss jeder Kadaver idealerweise innerhalb von 48 St. nach dem Tod autopsiert werden und dies ist umso erforderlicher, je höher die Temperaturen sind! Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um große Tiere handelt. Bewahren Sie den Kadaver bei starker Hitze an einem kühlen Ort auf, um die Zersetzung zu verlangsamen.
      Ein Kadaver in einem fortgeschrittenen Stadium (Anwesenheit von Maden,…) wird nicht mitgenommen.
      Wir versuchen der Anfrage spätestens am folgenden Tag nachzukommen.
      Wenn dies nicht möglich ist, bleibt dem Tierhalter die Möglichkeit, den Kadaver so schnell wie möglich zur Autopsie zu bringen (ein Kühlraum ist auch außerhalb der Bürozeiten zugänglich) oder er kann seinen Tierarzt bitten, die angemessenen Proben zu entnehmen.
  • Die Analyseanfrage und eventuelle andere Proben (Blut, …) stehen neben dem Kadaver in einer Tüte zur Verfügung.
  • Die Abholung erfolgt, außer in Ausnahmen, während der Arbeitszeiten von 8.30 bis 16.00 Uhr (die Uhrzeit lässt sich nicht vorhersagen).
  • Die ARSIA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Abholung aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie Fahrzeugpannen, Unwetter oder andere, annulliert wird.
  • Sollte die ARSIA von der Kadaververwertung aufgefordert werden, die Kosten für die Abholung und Vernichtung eines Kadavers zu zahlen, werden diese der Pauschale zur Abholung hinzugefügt.

Tarif

Mitglied ARSIA+ Nicht-Mitglied ARSIA+
Abort 0 € – Kosten werden vom Protokoll « Fehlgeburt » der Fasnk übernommen 0 € – Kosten werden vom Protokoll « Fehlgeburt » der Fasnk übernommen
Kadaver bis 300 kg (1) 0 € – Kosten von der Arsia übernommen 30,75 € o. MwSt.
Kadaver über 300 kg (1) 102,5 € o. MwSt. Teilnahme an den Kosten 150 € o. MwSt.

(1)Der Dienst wird ausschließlich den Personen und landwirtschaftlichen Unternehmen angeboten, die die Zahlungsaufforderungen der ARSIA VoG beglichen haben.
Die Kadaver werden bei ihrer Ankunft im Autopsiesaal der Arsia gewogen