Ab dem kommenden 21. April wird der Plan zur Bekämpfung der IBR größtenteils durch die europäische Gesetzgebung (Gesetz der Tiergesundheit) geregelt und nicht mehr ausschließlich durch unsere nationale Gesetzgebung (Königlicher Erlass vom 25/11/2016).
Obwohl die Zahl der infizierten Bestände und Rinder stetig abnimmt, ist die Bekämpfung noch lange nicht beendet. Belgien muss jedoch bis spätestens April 2027 den offiziellen IBR-freien Status erlangt haben.
Daher werden in den kommenden Monaten radikale Änderungen der IBR-Gesetzgebung vorgenommen, sowohl hinsichtlich des Erhalts und der Aufrechterhaltung des freien Status, als auch hinsichtlich der Maßnahmen und Fristen für die Sanierung der zuletzt infizierten Bestände.
In diesem Zusammenhang finden Sie nachstehend Informationsvideos zu den verschiedenen Änderungen.
Plan der Videopräsentationen
1 - Die hauptsächlichen kurzfristigen Änderungen (Video auf Deutsch)
- Die neuen IBR-Status
- Modalitäten zur Reform der gE+ Tiere
- Sonderfälle