Biosicherheitsaudit Geflügel 2024 – Denken sie Daran, es Rechtzeitig in Ihrem Betrieb zu Plan

Jeder Verantwortliche eines Betriebs von Nutzgeflügel ist gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Erhebung über die Biosicherheit in seinem Betrieb durchzuführen*. Seit 2023 muss dieses Biosicherheitsaudit von Ihrem Tierarzt im FarmFit-Programm durchgeführt werden.

Zur Erinnerung, eine gute Biosicherheit ist nicht nur wichtig, um die Betriebe vor der Einschleppung der Vogelgrippe und anderer Krankheiten zu schützen, sondern auch, um zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz beizutragen.

Wann ?

Das Biosicherheitsaudit muss zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.

Welches Audit ausfüllen ?

Je nach der, in SANITEL gespeicherten maximalen Kapazität, sowie nach Ihrer Betriebsart stehen verschiedene Versionen der Umfrage zur Verfügung:

=> 6 Umfragen sind verfügbar für die Betriebe, deren maximale Kapazität bei ≥ 200 Geflügel liegt :

  • Brütereien
  • Masthähnchenbetriebe
  • Legehennenbetriebe
  • Masthähnchenbetriebe mit freiem Auslauf
  • Legehennenbetriebe mit freiem Auslauf
  • Vermehrungsbetriebe

=> Für die Nutzbetriebe, deren maximale Kapazität bei < 200 Geflügel liegt, steht nur ein kurzer Fragebogen mit den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung.

Einige Änderungen in 2024

1. Entwicklung von 4 neuen Fragebögen, die an Ihren Produktionstyp angepasst sind :

  • Brütereien
  • Masthähnchenbetriebe mit freiem Auslauf
  • Legehennenbetriebe mit freiem Auslauf
  • Vermehrungsbetriebe

2. Möglichkeit, die Fragebögen auf Niederlassungsebene statt auf Herdenebene auszufüllen ( -0301,-0302, …). Das bedeutet, dass der Tierarzt die Risikobeurteilung nur für eine Herde innerhalb derselben Niederlassung durchführen muss und nicht für jeden einzelnen Bestand.
Achtung ! Wenn in Ihrem Betrieb mehr als eine Produktionsart gehalten wird, muss der Fragebogen für jede verschiedene Produktionsart ausgefüllt werden.

3. Es ist nun möglich, Daten, die beim vorherigen Audit ausgefüllt wurden, automatisch abzurufen, vorausgesetzt, dass es sich um Beobachtungen handelt, die im Laufe der Zeit tendenziell recht stabil bleiben.

* Diese gesetzliche Verpflichtung ist im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2008 über die Bekämpfung der Vogelgrippe, Artikel 3/3, enthalten

RÜCKBLICK AUF DIE ERGEBNISSE DES BIOSICHERHEITSAUDITS VON 2023

Die letzten Biosicherheitsaudits zeigen gute Ergebnisse in mehreren Themenbereichen: die Reinigung und Desinfizierung des Bereichs der Tierkörper, die Aufrechterhaltung einer guten Handhygiene und das Anbringen von Gittern, die gegen Vögel und Parasiten resistent sind. Der Reinigung und Desinfizierung der Futtersilos hingegen wird derzeit weniger Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Tierkörper und ihre Einsammlung stellen ein Risiko für die Einschleppung und Übertragung von Infektionen in die Geflügelbetriebe dar. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Tierkörperbereichs nach jeder Abholung ist unerlässlich.

=> 74,2 % der Legebetriebe und 75,5 % der Masthähnchenbetriebe gaben an, den Kadaverplatz nach jeder Abholung zu reinigen und zu desinfizieren. Eine gute Handhygiene ist ebenfalls entscheidend. Das bedeutet, dass die Tierkörper mit Handschuhen angefasst werden oder, dass die Hände nach dem Kontakt mit den Tierkörpern gewaschen und desinfiziert werden.

=> Die Mehrheit der großen Betriebe ist sich dessen bewusst: 94 % der Masthähnchenbetriebe und 96% der Legebetriebe achten aktiv darauf.
Vogelschutz- und Schädlingsgitter wurden bei 96 % der Mastbetriebe und 95 % der Legebetriebe an den Lufteinlässen gefunden.
Die Reinigung und Desinfizierung der Futtersilos ist ebenfalls wichtig.

=> 84 % der Mastbetriebe und 89 % der Legebetriebe reinigen das Innere der Silos manchmal oder immer nach jeweils 1-2 Produktionsgängen.

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