Blauzungenkrankheit bei einem Schaf bestätigt. Belgien verliert seinen seuchenfreien Status

Belgien war seit dem 5. Juni 2023 frei von der Blauzungenkrankheit (BT), ist aber seit dem 10. Oktober wieder mit der BT infiziert und hat daher gerade den seuchenfreien Status verloren. Bei einem Schaf im Norden der Provinz Antwerpen, in Merksplas, wurde nämlich die Infektion mit dem Serotyp 3 des Blauzungenvirus, der kürzlich (Anfang September) in den Niederlanden nachgewiesen wurde, bestätigt. Dieses Virus ist nicht ansteckend und wird nur durch Mückenstiche (Culicoides) übertragen. Es handelt sich auch nicht um eine Zoonose, d.h. eine Krankheit, die auf den Menschen übertragbar ist.

Bei den anderen Schafen des Betriebs wurden noch keine Symptome der Blauzungenkrankheit oder Todesfälle festgestellt. Im Gegensatz zu den Niederlanden (siehe unten) wurden in Belgien bislang keine weiteren Fälle von BTV-3 festgestellt.

Nach dieser Bestätigung wird das gesamte belgische Staatsgebiet zur Sperrzone für die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3. Das bedeutet, dass es keine Behinderung des nationalen Handels gibt: Wiederkäuer können in ganz Belgien ohne spezifische Bedingungen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit zirkulieren.


Wachsamkeit ist angesagt !

Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Krankheit: im Verdachtsfall wenden Sie sich an Ihren Tierarzt und die lokale Kontrolleinheit der FASNK, um die notwendigen Proben zu entnehmen. Die Kosten für die Analyse werden von der FASNK übernommen.


Symptome

Schafe, die mit der Blauzungenkrankheit infiziert sind, haben Fieber, verlieren an Gewicht, zeigen Gesichtsödeme, Atemnot und Läsionen im Maul, die zu Hypersalivation führen. Eine Lahmheit aufgrund einer Entzündung der Klauen kann ebenfalls auftreten. Bei Rindern und Ziegen kann zusätzlich zu diesen Symptomen auch eine verminderte Milchproduktion beobachtet werden.


Vorsichtsmaßnahmen

Die Krankheit wird durch Stiche von Mücken verursacht, die mit dem Virus der Blauzungenkrankheit infiziert sind. Die Impfung ist in dieser Hinsicht die geeignetste vorbeugende Maßnahme, aber in Europa ist derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp-3 verfügbar.

Wenn Sie Ihre Tiere in der Dämmerung unterbringen, können Sie das Stichrisiko etwas reduzieren, da die Mücken in dieser Zeit sehr aktiv sind. Sie können Tiere und ihre Umgebung auch mit Insektiziden oder Repellents behandeln. Leider bieten diese beiden letzten Maßnahmen keinen vollständigen Schutz.


Eine Behandlung ?

Da es sich um eine Virusinfektion handelt, können infizierten Tieren nur unterstützende und beruhigende Medikamente verabreicht werden, wie zum Beispiel Analgetika, Entzündungshemmer und möglicherweise Antibiotika bei sekundären bakteriellen Infektionen.


Situation bei unseren Nachbarn

Die Infektion in Belgien ist angesichts der Situation in den Niederlanden logisch, wo dieser Serotyp seit seinem Auftreten am 4. September 2023 für mehrere hundert Ausbrüche verantwortlich ist.

Im Frühjahr 2023 erhielt Deutschland auf seinem gesamten Staatsgebiet den Status eines BT-freien Landes.

Vor kurzem hat auch das Großherzogtum Luxemburg den seuchenfreien Status wiedererlangt.

Das französische Festland ist mit dem Serotyp 8 und dem Serotyp 4 infiziert.


Auswirkungen auf den Handel

Der Verlust des seuchenfreien Status schränkt den Handel mit Tieren, die für das BT-Virus anfällig sind und für andere Mitgliedstaaten bestimmt sind, erheblich ein.

Seit dem 21. April 2021 ist die Verbringung dieser Tiere in andere Mitgliedstaaten nur noch unter den Bedingungen der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 möglich. Da in der EU derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit registriert ist, können belgische Wiederkäuer die allgemeinen Vorschriften für die Verbringung von anderen Tieren als Schlachttieren in andere Mitgliedstaaten nicht erfüllen.

Aktualisierungen der FASNK der Verfahren in Verbindung mit der Verbringung der Tiere : 
https://www.favv-afsca.be/santeanimale/fievrecatarrhale/mesures.asp


Zur Schlachtung bestimmte Tiere

Der freie Handel mit anderen Mitgliedstaaten ist für Schlachttiere nur unter folgenden Bedingungen möglich :

  • im Herkunftsbetrieb wurde 30 Tage lang kein Fall von Blauzungenkrankheit gemeldet
  • die Tiere werden auf direktem Wege zum Schlachthof in dem Mitgliedstaat transportiert
  • der Betreiber des Herkunftsbetriebs muss den Schlachthof 48 Stunden im Voraus über die Ankunft der Tiere informieren.

Tiere, die NICHT zur Schlachtung bestimmt sind

Die Mitgliedstaaten können die Einreise dieser Tiere im Rahmen spezifischer Lockerungen zulassen. Diese Lockerungen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und können auf der Website der Europäischen Kommission nachgelesen werden.

https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_fr

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