Wie kann ich den Bestandsstatus « BVD-frei » erhalten ?
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Wenn ein Bestand alle gesetzlichen Bedingungen zum Erhalt des Status « BVD-frei » erfüllt, sendet die ARSIA dem Tierhalter ein Schreiben, indem sie ihn über den Erhalt des Status informiert und ihm die gesetzlichen Verpflichtungen und die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dieses Status erklärt.
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Antikörper, Antigene, worin besteht der Unterschied?
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1. Antikörper werden vom Immunsystem als Reaktion auf eine Infektion (oder einen Impfstoff) produziert. Sie werden verwendet, um den Infektionserreger aus dem Körper zu entfernen und sind lebenslang nachweisbar.
Sie werden auch von der Mutter über das Kolostrum an das Kalb weitergegeben. Vom Kolostrum übertragene BVD-Antikörper sind bis zu einem Alter von acht Monaten im Blut des Kalbes nachweisbar.
2. Antigene sind Virusstücke. Sie können nur nachgewiesen werden, wenn das Virus im Körper vorhanden ist, d.h. zum Zeitpunkt der Infektion. Dies wird als vorübergehende Virämie bezeichnet.
Das BVD-Virus hat jedoch die Besonderheit, eine dauerhafte Infektion auslösen zu können, wenn es einen Fötus infiziert. In der Tat kann ein Kalb, das von einer Kuh geboren wird, die zwischen dem 30. und 125. Tag der Trächtigkeit infiziert wurde, ein IPI (permanent infiziert immuntolerant) sein.
Daher reagiert ein IPI-Tier immer positiv auf einen Test zum Nachweis der Antigene.
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Muss gegen das BVD-V geimpft werden?
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Um die Viruszirkulation einzuschränken, ist es unbedingt erforderlich, das Auftreten neuer IPI zu verhindern. In diesem Sinne kann eine Impfung des Zuchtbestands sinnvoll sein.
Die Impfung ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Infektionsdruck nicht zu hoch ist, was bei der Anwesenheit eines IPI nie der Fall ist.
Es wird daher dringend empfohlen, sicherzustellen, dass der Bestand gesund ist, bevor ein Impfprotokoll angesichts des BVD-V eingeführt wird. Wie dem auch sei, jedes Impfprotokoll muss besprochen werden und ggf. mit dem Betriebstierarzt eingeführt werden.
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Wie wird eine Biopsie-Ohrmarke benutzt?
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Für jedes Tier, das identifiziert werden muss, erhalten Sie eine elektronische und eine Biopsie-Ohrmarke.
Diese erfordert eine spezifische Ohrmarkenzange (aktueller Preis: 25,00 € o. MwSt.), die ebenfalls für das Einziehen der elektronischen Ohrmarken benutzt werden kann (nach dem Einsetzen des abnehmbaren Stifts und dem Entfernen des Haltekunststoffs aus dem weiblichen Teil).
Die Biopsie-Ohrmarke wird auf die gleiche Art und Weise eingezogen, wie eine konventionelle Ohrmarke.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie beim Einziehen der Biopsie-Ohrmarke nicht nur Ihr Kalb identifizieren, sondern zusätzlich eine Gewebeprobe entnehmen. Eine gute Anbindung des Kalbes ist daher notwendig, damit die Probenentnahme erfolgreich wird.
Ferner wird empfohlen, die Biopsie-Ohrmarke als erste einzuziehen, damit das Kalb sich nicht so sehr dagegen wehrt.
Nach dem Einziehen der Ohrmarke, bleibt das Biopsie-Röhrchen in der Zange befestigt. Um herauszufinden, ob die Probe erfolgreich entnommen wurde, schauen Sie in die Metallröhre des Trokars: das rosa Plastikkreuz darf nicht mehr sichtbar sein. Ist es noch sichtbar, bedeutet dies, dass keine Probe entnommen wurde und nun der Tierarzt kommen muss, um dem Kalb eine Blutprobe zu entnehmen.
Bevor Sie das Biopsie-Röhrchen von der Zange lösen, müssen Sie das entsprechende transparente Transportröhrchen, das sich auf dem Ohrmarkenhalter befindet, gut verschließen. Dieses ist mit einer Kappe verschlossen, da es eine Flüssigkeit enthält, die eine gute Konservierung der Biopsie gewährleistet. Diese Kappe darf daher nicht entfernt werden, da sonst diese wertvolle Flüssigkeit verloren geht!
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Was geschieht mit der Probe?
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Gemäß dem königlichen Erlass hat der Probenehmer eine Frist von 7 Tagen nach der Probenentnahme, um die Probe zu versenden (die bis zum Versand trocken und im Kühlschrank aufbewahrt werden muss).
Zum Versand der Biopsien werden der Ohrmarkenbestellung gepolsterte Umschläge beigefügt. Die pro Betrieb vorgesehene Anzahl Umschläge ist für einen wöchentlichen Versand berechnet (Achtung: nur maximal 25 Biopsieröhrchen pro Umschlag, um jegliche Beschädigung der Röhrchen zu vermeiden).
Wenn Sie mit den Geburtsmeldungen in Papierform arbeiten, können Sie diese in den Umschlag mit den Biopsien legen.
Im Gegensatz dürfen die Biopsien nicht in einfachen, nicht gepolsterten Umschlägen versandt werden.
Die Proben können uns ebenfalls über Ihren Betriebstierarzt übermittelt werden oder direkt in einer unserer Zweigstellen abgegeben werden.
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Darf ich ein Antigen-positives Tier verkaufen?
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Jedes positive Tier erhält den Status IPI und wird in Sanitel blockiert. Es darf den Bestand also nur verlassen, um in einen Schlachthof oder die Kadaververwertung zu gelangen. Es darf weder auf die Weide gebracht werden, noch in die Mast verkauft werden, noch auf einen Markt gelangen.
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Darf ich die Mutter eines positiven Kalbes verkaufen?
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Ist ein Kalb positiv, erhält dessen Mutter den Status « IPI-verdächtig », bis sie über eine Blutprobe getestet wurde. Dieser Status verursacht die Blockierung des Tieres in Sanitel.
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Was ist mit den anderen europäischen Ländern?
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Der europäische Trend besteht in der Ausrottung des BVD-V.
Die Schweiz besitzt seit 2008 einen Bekämpfungsplan und befindet sich seit 2013 in der Überwachungsphase der Bestände (Einstellung der systematischen Nachsuche bei der Geburt).
Seit 2011 ist die Bekämpfung Pflicht in Deutschland, im Großherzogtum Luxemburg seit 2012 und in Irland seit 2013.
Frankreich bietet, über die GDS (Vereinigungen für Tiergesundheitsschutz), jedem Departement freiwillige Sanierungspläne an.
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Darf ich ein Rind importieren?
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Die Vorschriften für den Import von Rindern in unser Land gelten weiterhin.
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es zusätzlich zu diesen Regeln eine weitere Einschränkung in Sachen BVD: vor der Einführung eines Rindes in einen belgischen Bestand müssen die gleichen Garantien geboten werden, wie die der Status « Nicht-IPI nach Untersuchung » oder « Nicht-IPI durch Abstammung ».
Wenn das Herkunftsland einen offiziellen BVD-Bekämpfungsplan besitzt, können diese Garantien durch Bescheinigungen der Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes gegeben werden (Beispiele: Deutschland oder Luxemburg). In den anderen Fällen, muss das zu importierende Rind auf die BVD untersucht werden, bevor es in einen belgischen Bestand eingeführt wird.
Die BVD-Analyse muss daher im Ursprungsland oder beim Importeur durchgeführt werden, gemäß den Tests und Probenarten, die vom Königlichen Erlass genehmigt sind.
Das Tier kann nur dann in einen belgischen Bestand eingeführt werden, wenn es ein negatives Resultat erhalten hat, das ihm den Status « Nicht-IPI nach Untersuchung » verleiht.
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Welche Impfstoffe sollen in seuchenfreien Beständen vermieden werden
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In BVD-freien Beständen, in denen ein serologisches Monitoring durchgeführt wird, dürfen die Rinder, im Alter von 9 bis 14 Monaten, keine einzige Dosis eines BVD-haltigen Impfstoffs erhalten haben.
BVD-Impfstoffe können in 2 Kategorien unterteilt werden:
- Impfstoffe, die die Geburt von IPI-Kälbern vermeiden sollen (und daher den Zuchtkühen vorbehalten)
- Atemwegs-Impfstoffe mit BVD-Valenz zur Verringerung der klinischen Anzeichen einer 'BVD-Durchreise', dies, hauptsächlich bei den jungen Rindern.
Die Impfstoffe der ersten Kategorie können daher bedenkenlos in einem seuchenfreien Bestand verwendet werden, da sie den erwachsenen Tieren vorbehalten sind.
Die Impfstoffe der zweiten Kategorie können jedoch nicht benutzt werden, da sie das serologische Monitoring beeinträchtigen würden.
Impfung der Zuchtkühe zur Verhinderung der Geburt von IPI-Kälbern (BOVELA, BOVILIS BVD) => VEREINBAR mit der serologischen Aufrechterhaltung (solange die Impfung der Färsen vor der Fortpflanzung, im Einklang mit der Durchführung der Bilanz zur Aufrechterhaltung, organisiert wurde) |
Impfung der Kälber mit Atemwegs-Impfstoff, der eine BVD-Valenz enthält (BOVALTO RESPI4, RISPOVAL 3) => UNVEREINBAR mit der serologischen Aufrechterhaltung |
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