Seit dem 1. Januar 2017 dürfen lediglich « Nicht-IPI » zertifizierte Rinder vermarktet werden.
Daher dient die BVD-Nachsuche beim Ankauf lediglich dazu, eine eventuelle vorübergehende Virämie anzuzeigen. Um sich jedoch vor der Ansteckung des Bestands anlässlich eines Rinderankaufs zu schützen, sind 3 Vorsorgemaßnahmen notwendigt :
- das angekaufte Rind mindestens vierzehn Tage in Quarantäne halten, damit es Zeit hat, das Virus im Falle einer Infektion vor seiner Ankunft im Betrieb (während des Transports zum Beispiel) zu eliminieren.
- den Ankauf von trächtigen Tieren vermeiden, da angesichts des Fötus keinerlei Garantie gegeben werden kann (Prinzip der « Trojanischen Kuh », die zu Beginn der Trächtigkeit angesteckt worden sein kann und ein IPI-Kalb zur Welt bringen wird, was erst nach der Geburt nachgewiesen werden kann).
- ist der Ankauf trächtiger Tiere unvermeidbar, so muss vorgesehen werden, dass die trächtig angekauften Tiere in Quarantäne kalben können und die Kälber vom Rest des Bestands getrennt gehalten werden, bis das Resultat der Nachsuche bei der Geburt vorliegt.