Die Aujeszky Krankheit

Beschreibung

Die Aujeszky Krankheit wird durch ein hochansteckendes Herpesvirus verursacht und befällt hauptsächlich Suidae (Haus- und Wildtiere). Einmal infiziert, werden diese zu Trägern, die das Virus lebenslang ausscheiden und verbreiten. Obwohl sie für den Menschen keine Gefahr darstellt, können andere Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen und Fleischfresser) versehentlich mit dem Virus infiziert werden. Bei diesen Arten handelt es sich um „Sackgassenwirte“, sie können die Krankheit nicht übertragen, sie verläuft für sie jedoch in den meisten Fällen tödlich.


Vorschriften

Die Aujeszky ist eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit. Jeder Verdacht auf eine Infektion muss sofort der lokalen Kontrolleinheit der FASNK mitgeteilt werden. Belgien stellte die Impfung 2009 ein und erhielt 2011 den Status „frei von der Aujeszky-Krankheit“. Seitdem gelten für alle Schweinehalter (Hobbyhalter und gewerbliche Halter) Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit.

Seit 2013 müssen alle belgischen Schweineherden einen A4-Status haben. Eine A4-Herde entspricht einer Herde, in der: kein Schwein Antikörper gegen das Aujeszky-Wildvirus hat, seit mindestens 12 Monaten keine Impfung gegen das Virus stattgefunden hat, keine gegen die Krankheit geimpften Schweine gekauft/importiert werden. Darüber hinaus müssen die Bestände zur Aufrechterhaltung ihres A4-Status je nach Art des Betriebs an einem jährlichen oder viermonatlichen serologischen Überwachungsprogramm teilnehmen.


Vergabe des Status A4: Annahmetest

Die Vergabe des Status A4 muss zwingend über einen Annahmetest erfolgen. Die im Rahmen des Tests entnommenen Proben werden serologisch auf Antikörper gegen das Wildvirus untersucht. Die Modalitäten des Annahmetests variieren je nach Art und Anzahl der im Betrieb gehaltenen Schweine.

  • Bei Zuchtschweinebeständen, in denen die Anzahl der Mast- und Zuchtschweine 15% der Anzahl der Zuchtschweine nicht überschreitet, müssen ALLE Zuchtschweine beprobt werden.
  • Bei Zuchtschweinebeständen, in denen die Anzahl der Mast- und Zuchtschweine 15% der Anzahl der gehaltenen Zuchtschweine übersteigt, müssen ALLE Zuchtschweine beprobt werden UND eine bestimmte Anzahl der Mast- und Zuchtschweine muss ebenfalls beprobt werden, und zwar laut folgendem Schema:
Anzahl im Bestand gehaltener Mast- und Zuchtschweine Anzahl zu beprobender Mast- und Zuchtschweine
1 bis 80 Alle mit einem Max. von 40
81 bis 150 50
Mehr als 150 60
  • Bei einem Bestand, in dem ausschließlich Mast- und/oder Zuchtschweine gehalten werden, erfolgt die Probenahme laut folgendem Schema
Anzahl im Bestand gehaltener Mast- und Zuchtschweine Anzahl zu beprobender Mast- und Zuchtschweine
1 bis 80 Alle mit einem Max. von 40
81 bis 150 50
151 bis 500 60
501 bis 1000 90
Mehr als 1000 150

Aufrechterhaltung des Status A4: Folgetest

Um ihren A4-Status zu behalten, muss jeder Schweinebestand jedes Jahr einen Folgetest durchführen. Die Probenentnahme sollte frühestens 10,5 Monate und spätestens 13,5 Monate nach dem vorherigen Test stattfinden.

/!\ Ausnahme: Bei Beständen, in denen die Schweine Zugang ins Freie haben und/oder Beständen, die Zucht- oder Aufzuchtschweine vermarkten, muss der Folgetest alle 4 Monate (3 Mal pro Jahr) durchgeführt werden. Die Probenahme sollte frühestens 3,5 Monate und spätestens 4,5 Monate nach dem vorherigen Test stattfinden.

Sollte Belgien jedoch seinen Status „frei von der Aujeszky-Krankheit“ verlieren, wird die Häufigkeit der Folgetests automatisch auf 3 Mal pro Jahr für ALLE Schweinebestände in Belgien erhöht.

Wie beim Annahmetest hängen die Modalitäten der Probenentnahme für den Folgetest von den im Betrieb vorhandenen Tierkategorien und ihrer Anzahl ab:

  1. Bei Zuchtschweineherden, in denen die Anzahl der Mast- und Zuchtschweine nicht mehr als 15% der Anzahl Zuchtschweine beträgt, müssen nur die Zuchtschweine nach dem untenstehenden Schema beprobt werden:
  2. Bei den Beständen, die nur Mast- und/oder Zuchtschweine halten, erfolgt die Probenentnahme nur bei den Mast- und/oder Zuchtschweinen gemäß dem untenstehenden Schema:
  3. Bei den Zuchtschweinebeständen, in denen die Anzahl der Mast- und Zuchtschweine 15% der Anzahl gehaltener Zuchtschweine übersteigt, müssen sowohl die Zuchtschweine, als auch die Mast- und Zuchtschweine beprobt werden, w gemäß dem untenstehenden Schema:
Anzahl Zuchtschweine Anzahl zu beprobender Zuchtschweine  Anzahl Mast- und/oder Zuchtschweine Anzahl zu beprobender Mast- und/oder Zuchtschweine
1 bis 3 1 1 bis 3 1
4 bis 6 2 4 bis 6 2
7 bis 9 3 7 bis 9 3
10 bis 12 4 10 bis 12 4
13 bis 15 5 13 bis 15 5
16 bis 18 6 16 bis 18 6
19 bis 21 7 19 bis 21 7
22 bis 24 8 22 bis 24 8
25 bis 30 9 25 bis 30 9
31 bis 120 10 31 bis 120 10
121 bis 240 12 121 bis 240 12
Mehr als 240 5%

Modalitäten der Probenentnahme

Die Blutentnahme muss nach dem Zufallsprinzip innerhalb der Herde erfolgen, unabhängig vom Stellplatz und dem Alter der Tiere. Die beprobten Tiere müssen mindestens 10 Wochen alt sein und seit mindestens 1 Monat im Betrieb anwesend sein. In Betrieben, in denen nur Ferkel gehalten werden, dürfen die beprobten Tiere weniger als 10 Wochen alt sein.

Die Proben sollten am selben Tag entnommen werden, außer in Fällen, in denen alle Zuchtschweine einer Herde beprobt werden müssen. In diesem Fall kann die Probenentnahme über einen Zeitraum von 30 Tagen verteilt werden.

Darüber hinaus kann der Fonds dem Besitzer eine Entschädigung gewähren, wenn ein Schwein infolge einer Blutentnahme im Rahmen eines Aujeszky-Screening-Tests stirbt. Die Modalitäten der Entschädigung finden Sie hier.


Bestand, der Wildschweine hält

Wenn eine Herde auch Wildschweine hält, wird ihr der Status A4 zuerkannt, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Die anderen Schweine der Herde haben bei ihrem Annahmetest ein günstiges Ergebnis erzielt.
  • Für den Zeitraum von 12 Monaten nach dem letzten ungünstigen Test wurden alle Wildschweine, die den Betrieb verlassen haben, ob tot oder lebend, mit günstigem Ergebnis serologisch getestet.

Die Aufrechterhaltung des Status A4 in dieser Art von Herde erfolgt folgendermaßen:

  • Die anderen Schweine in der Herde haben günstige Ergebnisse bei den Folgetests.
  • Jedes Jahr müssen 50% der Wildschweine, die den Betrieb verlassen (tot oder lebend), mit positivem Ergebnis beprobt werden.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie weitere Informationen über die Aujeszky-Krankheit benötigen, können Sie die Website der FASNK besuchen. Dort finden Sie Links zu den einschlägigen belgischen und europäischen Rechtsvorschriften, sowie ein operatives Handbuch für die Bekämpfung der Krankheit in Belgien.
https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/maladie-daujeszky