Ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland festgestellt

Am 9. Januar 2025 wurde in Deutschland ein Ausbruch von Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt. Drei Wasserbüffel (Bubalus bubalis) wurden positiv getestet, was dazu führte, dass Deutschland seinen, von der Weltorganisation für Tiergesundheit (I.O.E.), offiziell verliehenen Status als frei von MKS verloren hat.

Details des Vorfalls

  • Standort: Nähe Berlin, Brandenburg.
  • Befallene Tiere: von insgesamt 14 im Betrieb anwesenden Büffel sind drei gestorben und wurden per RT-PCR positiv bestätigt.
  • Serotyp: wird derzeit bestimmt.
  • Ursprung der Ansteckung: derzeit unbekannt.

Ergriffene Maßnahmen

  • Schlachtung der verbleibenden Tiere in dem betroffenen Betrieb.
  • Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen gemäß den EU-Vorschriften.

Geschichtlicher Kontext

  • Letzter Ausbruch der MKS in Deutschland: 1988 in Niedersachsen.
  • Letzte Epizootie in Europa: 2011 in Bulgarien.
  • Großer Ausbruch im Jahr 2001: Großbritannien, Frankreich, Irland und die Niederlande waren betroffen, Tausende von Tieren mussten gekeult werden.

Aktuelle Situation in Belgien

Belgien behält seinen Status als MKS-freies Land bei. Die belgischen Behörden beobachten die Lage aktiv und sind bereit, im Falle einer Bedrohung einzugreifen.

Auf gesetzlicher Ebene ist die Maul- und Klauenseuche in Belgien eine meldepflichtige Krankheit. Jeder Verdacht muss sofort der lokalen Kontrolleinheit der FASNK gemeldet werden.

Über die Maul- und Klauenseuche

Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Paarhufer befällt, darunter Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Das Virus bleibt in mehreren Regionen enzootisch, u. a. in der Türkei, im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas.

Empfehlungen für die Tierärzte

  • Erhöhte Wachsamkeit: achten Sie bei den Tieren sorgfältig auf klinische Anzeichen der MKS, wie z. B. Fieber in Verbindung mit blasenartigen Läsionen im Maul, an den Füßen und an den Zitzen.
  • Sofortige Meldung: informieren Sie im Verdachtsfall unverzüglich die zuständigen Gesundheitsbehörden.

 

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