Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHK) – Neue Maßnahmen für Importe!

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt hat soeben einen neuen Ministeriellen Erlass (M.E.) veröffentlicht, der Notmaßnahmen vorsieht, um das Risiko der Einschleppung der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHK) nach Belgien über den Handel mit lebenden Tieren zu verringern, zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits in der europäischen Gesetzgebung vorgesehen sind.

Die EHK ist eine Viruserkrankung, die viele Ähnlichkeiten mit der Blauzungenkrankheit (BT) aufweist, die derzeit in Spanien, Portugal und Frankreich grassiert.
Derzeit (September 2024) befindet sich die nördlichste EHK-Meldung im Departement Morbihan in der Bretagne, etwa 600 km von Belgien entfernt.

In den betroffenen Gebieten verursacht die EHK erhebliche wirtschaftliche Schäden durch ihre starken Auswirkungen auf die Gesundheit der Rinder, aber auch auf den Viehhandel. Die europäische Gesetzgebung sieht vor, dass Tiere der gelisteten Arten, die in einem Umkreis von 150 km um den Ausbruch der Krankheit gehalten werden, bei Bestätigung der Krankheit nicht mehr in andere Mitgliedstaaten verbracht werden dürfen.


Welche Maßnahmen?

Um das Risiko einer Ausbreitung der Krankheit so weit wie möglich zu begrenzen, wenn ein mit dem Virus infiziertes Tier auf dem Handelsweg nach Belgien gelangen sollte, sieht der M.E. folgende Maßnahmen vor:

1/ SCHNELLE und OBLIGATORISCHE Nachsuche: BETREIBER, die Rinder oder Hirsche aus einem Risikoland (derzeit Frankreich, Italien, Spanien oder Portugal) importieren, müssen ihren Tierarzt mindestens 48 Stunden VOR der Ankunft der Tiere benachrichtigen, damit dieser die Tiere innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft untersuchen und Blutproben für einen PCR-Test zur Nachsuche entnehmen kann;

Die ARSIA betont, dass die Verantwortung für die Einleitung des Testverfahrens beim importierenden Betreiber liegt.
(Anruf beim Tierarzt 48 Stunden VOR der Ankunft der Tiere)

2/ Die Isolierung: bei der Ankunft müssen die Tierhalter die importierten Tiere sofort im Innern der Gebäude isolieren und sie mit, für diesen Zweck, zugelassenen Insektizidprodukten vor Vektoren schützen;

3/ Die Quarantäne: bei einem positiven Test müssen die Tiere isoliert bleiben und mindestens 60 Tage lang weiterhin vor Vektoren geschützt werden;


Praktische Modalitäten für die Nachsuche

Das Labor der ARSIA gibt den praktizierenden Tierärzten und Betreibern folgende Hinweise:

  • Der PCR-Test wird ausschließlich auf Vollblut durchgeführt (Röhrchen EDTA);
  • Tierärzte, die Proben entnehmen, werden gebeten, das Labor 24 Stunden vor Eintreffen der Proben für die EHK-PCR ebenfalls zu informieren, um einen guten Verfolg der Analysen zu gewährleisten;
  • Der Preis (Beitragszahler ARSIA+) pro PCR-Test beträgt 34,18 € o. MwSt.

Für weitere Informationen über die Krankheit und/oder die Gesetzgebung können Sie sich an die Abteilung Gesundheitsverwaltung wenden, die unter 083/23.05.15 Option 4 erreichbar ist, und für Fragen zur Nachsuche an unser Labor, erreichbar unter 083/23.05.15 Option 9.

Vollständigere Informationen über die EHK und die vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der FASNK.

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