Die Hirsche werden spätestens dann identifiziert, wenn sie ihren Geburtsort verlassen, unabhängig ihres Alters. Solange sie im Geburtsbestand bleiben, brauchen sie nicht gekennzeichnet zu werden. Sie müssen jedoch im Besitz der notwendigen Ohrmarken sein, für jedes Tier, das in Ihrem Bestand anwesend ist (um sie bei der Abholung jederzeit identifizieren zu können). Die Hirsche, die nicht getrennt von ihren Müttern gehalten werden, können im Rahmen der normalen Betriebsführung ohne Identifizierung transportiert werden.
Die Kameliden müssen spätestens im Alter von 9 Monaten identifiziert werden oder früher, wenn sie den Geburtsbestand eher verlassen (Artikel 16 der Ausführungsordnung 2021/520).
Sie müssen sie identifizieren, indem Sie zugelassene Ohrmarken einziehen, die Sie bei der ARSIA mit dem Bestellschein A-08 bestellt haben oder indem Sie sich ins Cerise-Portal einloggen (ein Zugangscode muss vorher beantragt werden – siehe Dokument FORM/C/90).
Alle Kennzeichnungen werden innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis in das Register eingetragen (Bestandsregister, das von ARSIA bei der Gründung der Herde übermittelt wird oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden kann).
Die Identifizierungsmittel werden pro Bestand (und damit pro Tierart) zugeteilt und an den registrierten Verantwortlichen übermittelt; sie dürfen also unter keinen Umständen an Tieren eines anderen Bestands eingezogen werden.
→ ACHTUNG: Sie können pro Bestand einen Vorrat an zugelassenen Identifizierungsmitteln kaufen, der den Bedarf Ihres Bestands für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten deckt. Für eine Herde mit nicht mehr als 5 weiblichen Tieren, die mindestens 6 Monate alt sind, dürfen wir beispielsweise nur maximal 10 Paar Identifizierungsmittel liefern.