Wenn Sie die Unlesbarkeit oder den Verlust einer Ohrmarke (visuelle oder elektronische) feststellen, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen eine neue Ohrmarke mit der gleichen Nummer mit dem Formular C-08 bestellen.
Geben Sie unbedingt die vollständigen Nummern an (Ländercode + 8 bis 12 Zahlen); sie haben die Wahl zwischen 3 Arten von Ohrmarken:
Klassische Ohrmarke ALLFLEX | Elektronische Ohrmarke ALLFLEX | Ohrmarke METAGAM |
Bei Erhalt dieser Ohrmarke müssen Sie diese innerhalb von 7 Tagen einziehen und innerhalb von 3 Tagen das Datum des Anbringens in das Register eintragen (R3 – Kolonne B).
Hat ein Tier seine beiden Ohrmarken verloren, müssen die Dienste der ARSIA, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, das Tier, nach Erhalt der Erlaubnis der FASNK, erneut identifizieren. Geben Sie auf dem Bestellschein bitte deutlich an, dass ein Paar Ohrmarken notwendig ist.
→ Artikel 97 des Königlichen Erlasses vom 20/05/22, in Kraft getreten am 13/06/2022:
- § 1. Nur in der, in Artikel 94, Punkt 1 genannten Situation (ein zugelassenes Identifizierungsmittel ist unlesbar geworden und das Tier trägt noch ein lesbares, zugelassenes Identifizierungsmittel), und wenn das gehaltene hirschartige Tier dazu bestimmt ist, innerhalb von sieben Tagen nach der Feststellung, in einem nationalen Schlachthof geschlachtet zu werden, kann der Betreiber das Tier mit einem lesbaren, zugelassenen Identifizierungsmittel gehen lassen.
- § 2. Der Betreiber organisiert den, in Absatz 1 genannten Transport so, dass der gehaltene Hirsch innerhalb von 24 Stunden nach dem eingetragenen Abgangsdatum in einem nationalen Schlachthof ankommt. »