Erinnerung der Bestimmungen des Königlichen Erlasses: ‘Die Weiden werden nicht als Betriebssitz angesehen, müssen aber jedes Jahr vor dem 1. April angegeben werden, falls diese sich außerhalb der Zone von 25 km Durchmesser rund um den Hauptsitz befinden’.
In diesem Fall muss ich ein Formular P-01 ausfüllen.