Rinder – Tiere in meinen Bestand einführen

Ankäufe in Belgien

Ich muss eine Bestandsnummer besitzen (siehe oben – Tiere halten …) und ein Etikett an der, dafür vorgesehenen, Stelle auf der Rückseite des Rinderpasses kleben.


Ich überprüfe die Gültigkeit des Rinderpasses, und zwar, ob dieser mit dem angekauften Rind übereinstimmt (Kennzeichnung des Rindes und Übereinstimmung der 2 Ohrmarken).


Innerhalb von 2 Tagen nach der Ankunft des Rindes, rufe ich meinen Vertragstierarzt, der die erforderlichen Untersuchungen durchführt (Minimum eine Tuberkulinisierung und eine Blutprobe zur Nachsuche der IBR) und der ARSIA den Rinderpass übermittelt. Der Dienst Sanitel druckt ein Identifizierungsdokument auf meinen Namen aus und sendet es mir zu.


Ich aktualisiere mein Bestandsregister, indem ich dort die Angaben des angekauften Rindes eintrage (Nummer der Ohrmarke, Geburtsdatum, Geschlecht …), das Ankaufsdatum und den Namen des Überlassers.

Importe

Der Import von Rindern aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft (innergemeinschaftlicher Austausch) oder aus einem Drittland, erfolgt auf der Grundlage eines ähnlichen Verfahrens, die Rinder müssen jedoch zusätzlich auf einer Gesundheitsbeschenigung vermerkt werden, die von der zuständigen Behörde des exportierenden Landes ausgestellt wird und die genaue Bestimmung angibt.


Der Ankäufer überprüft also die Übereinstimmung der Gesundheitsbescheinigung mit den identifizierten Rindern. Anschließend registriert er die Rinder in seinem Betriebsregister und klebt das Etikett, welches seinen Bestand identifiziert, auf die Rinderpässe.


Wenn eine Intervention des Betriebstierarztes nicht erforderlich ist, übermittelt der Tierhalter die Rinderpässe mit dem Etikett des neuen Bestands, direkt an die ARSIA, innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft der Rinder. Ansonsten führt der Tierarzt die erforderlichen Untersuchungen durch und klebt ein « grünes » Etikett auf, das er ausfüllt, dann sendet er das vollständige Dossier an die ARSIA.