Innergemeinschaftlicher Handel (EU-Länder)
Die Tiere müssen korrekt identifiziert sein (eine der 2 Ohrmarken ist elektronisch*) und in Begleitung einer Gesundheitsbescheinigung, die von der Behörde des Landes ausgestellt wurde. Daher bitten wir Sie, die lokale Kontrolleinheit der FASNK zu kontaktieren, insbesondere für die gesundheitlichen Anforderungen. Im Falle eines Imports behalten die Tiere ihre Herkunftsohrmarken und werden in das Bestandsregister eingetragen (Kopie der Bescheinigung im Anhang des Registers).
* Wenn ein Tier bei der Geburt nicht auf diese Weise identifiziert wurde, muss daher eine der beiden vorhandenen Ohrmarken durch eine elektronische Ohrmarke mit der gleichen Nummer ersetzt werden (bestellt über das Formular C-05). Bitte kümmern Sie sich daher frühzeitig darum, da die Frist für den Erhalt der Ohrmarke +/- 10 Tage ab Bestellung beträgt.
Import aus Drittländern (Länder außerhalb der EU)
Der Betreiber, der Schafe oder Ziegen hält und in seinem Betrieb Schafe oder Ziegen aus einem Drittland erwirbt, meldet deren Ankunft innerhalb von 3 Tagen bei der ARSIA an und vereinbart innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft einen Besuch. Er beauftragt die ARSIA mit der ersten Identifizierung und Registrierung dieser in seinen Betrieb eingeführten Schafe oder Ziegen.