Alle Schafe oder Ziegen, die im Bestand geboren werden, müssen spätestens im Alter von 6 Monaten identifiziert werden oder früher, falls sie den Geburtsbestand eher verlassen.
Sie müssen sie identifizieren, indem Sie zugelassene Ohrmarken einziehen, die Sie bei der ARSIA mit dem Bestellschein A-05 bestellt haben oder indem Sie sich ins Cerise-Portal einloggen (ein Zugangscode muss vorher beantragt werden – siehe Dokument FORM/C/90).
Alle Kennzeichnungen werden innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis in das Register eingetragen (Bestandsregister, das von ARSIA bei der Gründung der Herde übermittelt wird oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden kann).
Die Identifizierungsmittel werden pro Bestand (und damit pro Tierart) zugeteilt und an den registrierten Verantwortlichen übermittelt; sie dürfen also unter keinen Umständen an Tieren eines anderen Bestands eingezogen werden.
ACHTUNG: Sie können pro Bestand einen Vorrat an zugelassenen Identifizierungsmitteln kaufen, der den Bedarf Ihres Bestands für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten deckt. Für eine Herde mit nicht mehr als 5 weiblichen Tieren, die mindestens 6 Monate alt sind, dürfen wir beispielsweise nur maximal 10 Paar Identifizierungsmittel liefern.