Die Tiere müssen immer in Begleitung eines Begleitdokuments sein, auf dem ebenfalls ein INK-Etikett angebracht ist (Information zur Nahrungsmittelkette).
Für die besonderen Fälle der Hausschlachtung oder im Rahmen des Opferfestes ist es besser, sich auf die Anweisungen der FASNK zu beziehen.