Schweine – Export und Import

Identifizierung

Jedes Schwein, das aus dem Austausch stammt und in seinen Bestimmungsbetrieb gelangt, behält sein Identifizierungsmittel und muss, spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens dieses Bestands, eine zusätzliche Identifizierung erhalten, mittels einer Ohrmarke des Bestands, den es verlässt oder, wenn es sich um Schlachtschweine handelt, mittels einer Schlachtklammer / einer Tätowierung dieses Bestands. Die bei diesen Schweinen bereits vorhandenen Identifizierungsmittel dürfen nicht entfernt werden.
Jedes importierte Schwein, mit Ausnahme der Schlachtschweine, behält sein Identifizierungsmittel und muss, innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft im Betrieb, durch eine Ohrmarke des Bestands zusätzlich identifiziert werden.
Jedes Schwein, das für den Austausch oder Export bestimmt ist, muss mit einer Ohrmarke des Bestands, den es verlässt, gekennzeichnet sein oder, im Fall von Schlachtschweinen, mit einer Schlachtklammer dieses Bestands versehen sein.
Die verschiedenen Identifizierungsmittel können unter der Rubrik Verfügbare Identifizierungsmittel’ eingesehen werden.

Verpflichtungen

Jede Ankunft von Schweinen aus anderen Ländern im Bestand und jeder Abgang von Schweinen ab dem Betrieb in andere Länder, muss vom Tierhalter innerhalb von 7 Tagen nach dem betroffenen Transportdatum in Sanitel registriert werden. Der Tierhalter kann die ARSIA mit der Registrierung in Sanitel beauftragen, indem er ihr eine leserliche Kopie des Begleitdokuments zusendet (zahlbar).
Bei der Ankunft von Schweinen aus dem Austausch oder Import, muss die Gesundheitsbescheinigung mindestens 5 Jahre mit dem Betriebsregister aufbewahrt werden.