Die Identifizierungsmittel in einem Schweinebetrieb können bei maximal 10% der Schweine unleserlich sein (= verloren oder unlesbar geworden). Wenn das Identifizierungsmaterial bei mehr als 10% der Schweine einer Kategorie unlesbar ist, so müssen diese Schweine mit einem neuen Identifizierungsmittel aus dem Vorrat des Betriebs versehen werden.
Jedes Schwein, verschieden von einem Schlachtschwein, dessen Identifizierungsmittel des Bestands beim Abgang unlesbar ist, muss mit einem neuen Identifizierungsmittel dieses Betriebs erneut gekennzeichnet werden.
Bei einer Gruppe von Schlachtschweinen, die direkt vom Betrieb in einen nationalen Schlachthof verbracht werden, können die Identifizierungsmittel bei maximal 5% der Tiere unleserlich sein. Bei Gruppen von weniger als 20 Schlachtschweinen, muss jedes Schwein ein leserliches Identifizierungsmittel des Abgangsbetriebs tragen.
Bei einer Gruppe von Schlachtschweinen, die für den Austausch, Export bestimmt sind oder die über ein Sammelzentrum gehen, dürfen die Identifizierungsmittel bei keinem Schwein unleserlich sein.