Impfpflicht gegen die EHK, die BT-8 und die BT-3 in 2025

Der Föderalminister für Landwirtschaft, David Clarinval, gab in einer Pressemitteilung seine Absicht bekannt, im Jahr 2025 die Impfung gegen die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHK) und die Blauzungenkrankheit für die Serotypen 8 und 3 zur Pflicht zu machen.

Die Impfpflicht gegen die Serotypen 3 und 8 der BT wird für Rinder und Schafe gelten. Die Impfung gegen die epizootische hämorrhagische Krankheit wird nur für Rinder Pflicht sein. Die Kosten für diese Impfung sind zu Lasten der Züchter. Diese können die Impfungen selbst verabreichen, sofern sie einen Betreuungsvertrag mit ihrem Betriebstierarzt unterzeichnen.

Hier die Pressemitteilung von Minister Clarinval.

Wir werden Sie über die praktischen Details dieser zukünftigen Impfkampagne informieren, sobald diese bekannt sind.

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