Eine neue epidemiologische Einheit (Bestand) registrieren
Sie beginnen mit der Zucht oder Haltung von Tieren an einem Standort? Sie müssen vorher eine neue epidemiologische Einheit registrieren lassen. Dazu müssen Sie das Formular B-01 ausfüllen und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt anschließend mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Absprache eines Besuchs. Dieser Besuch ermöglicht die Feststellung der Übereinstimmung der Orte mit der Gesetzgebung. Bei dieser Gelegenheit werden die gesetzlichen Verpflichtungen, die administrativen Aspekte und die, von der ARSIA angebotenen Dienstleistungen besprochen. Nach dem Besuch erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Gründung und alle notwendigen Dokumente für die tägliche Verwaltung des Bestands. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.
Aufgabe einer epidemiologischen Einheit (Bestand)
Sie beenden die Zucht oder möchten keine Rinder mehr halten? Sie müssen die Auflösung des Bestands über das Formular B-01 beantragen und das ausgefüllte Dokument der ARSIA zusenden. Im Bestandsinventar dürfen keine Tiere mehr anwesend sein. Die Abgangsabschnitte müssen über das Cerise Portal registriert werden oder der ARSIA zugesandt werden. Die eventuell vorrätigen Ohrmarken und Geburtsmeldungen müssen zurückgegeben werden. Wenn Ihre Anfrage zur Auflösung Ihres Bestands beendet ist, erhalten Sie eine diesbezügliche Bestätigung.
Neudruck eines ID (Identifizierungsdokument)
Es könnte sein, dass Sie zu einem gegebenen Zeitpunkt den Neudruck eines Identifizierungsdokumentes für ein Tier Ihres Bestands beantragen müssen. Sie stellen fest, dass Sie für ein Tier, das in Ihrem Bestand anwesend ist und für welches Sie der Verantwortliche sind, kein Identifizierungsdokument besitzen? Oder ein Dokument ist unlesbar, beschädigt oder die Vignette fehlt? Oder aber die Vignette ist schwarz infolge einer gesundheitlichen Blockierung? Ein Rind wurde nicht vermarktet: das Rind hat den Bestand nicht verlassen, aber sein Identifizierungsdokument wurde irrtümlich einem anderen Rind mitgegeben? Ein Rind wurde nicht vermarktet: das Rind hat den Bestand verlassen mit dem entsprechenden Identifizierungsdokument, doch schlussendlich ist es nicht verkauft worden? Ein Rind wurde nicht vermarktet: weder das Rind, noch das Identifizierungsdokument haben den Bestand verlassen (Dokument irrtümlich ausgefüllt oder Vignette irrtümlich überklebt)? Der Verkauf wurde wegen Wandlungsmangel und/oder Rücknahme durch den vorherigen Tierhalter annulliert? Das Dokument muss erneuert werden aufgrund einer Verbesserung der Kennzeichnung des Rindes (Geburtsdatum, Haarkleid, Geschlecht, Rassetyp, Nr. der Mutter). Der Verantwortliche des Bestands muss der ARSIA so schnell wie möglich das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular D-01 zusenden und – falls vorhanden – das entsprechende ID beifügen.
Verwaltung der Fernlokalisierungen: entlegene Weiden
Sie beweiden eine Wiese, die weiter als 25 km von Ihrem Betriebssitz entfernt ist (des Hauptsitzes, wenn Sie einen oder mehrere Zweitsitze haben)? Senden Sie der ARSIA, jedes Jahr vor dem 1. April, das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular P-01 zu. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt mit Ihnen Kontakt auf und übermittelt Ihnen die notwendigen Dokumente, so dass die Weidehaltung in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung zur Identifizierung der Tiere erfolgt.
Die Angaben einer epidemiologischen Einheit (Bestand) ändern
Sie möchten die Angaben Ihres Bestands ändern (sanitär Verantwortlicher, finanziell Verantwortlicher, Bestand)? Sie müssen diese Änderungen über das Formular B-01 anfordern und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle kümmert sich um die Umsetzung dieser Änderungen. Wechselt der Verantwortliche des Bestands oder die Adresse des Bestands, so nimmt die Abteilung mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Vereinbarung eines Betriebsbesuchs. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie alle notwendigen Erklärungen. Im Falle der Änderung der Adresse des Bestands, überprüft der Mitarbeiter die Übereinstimmung der Orte mit der Gesetzgebung. Die Dokumente, auf deren Grundlage die Koordinaten geändert werden sollen, müssen der ARSIA ebenfalls zugesandt werden. Im Anschluss an den Besuch erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Änderung und alle, für die tägliche Verwaltung des Bestands, erforderlichen Unterlagen. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.
Bearbeitung der Anomalien: Registrierungsfehler, andere Anomalien
Wenn Sie bei der Registrierung über das Cerise Portal einen Fehler machen, können Sie den Dienst Helpdesk der ARSIA während der Öffnungszeiten telefonisch erreichen oder ggf. per E-Mail.
Wenn Sie einen Registrierungsfehler bei der Papierform (Geburtsmeldung) bezüglich der Angaben eines Ihrer Tiere feststellen und Sie für dieses Tier noch kein ID besitzen, kontaktieren Sie die ARSIA, die Ihnen die Vorgehensweise zur Verbesserung der Angabe mitteilt. Wenn Sie das ID des Tieres bereits besitzen, laden Sie das Formular D-01 herunter, um eine Verbesserung und den Neudruck des Rinderpasses zu beantragen. Vergessen Sie nicht, das ID beizufügen.
Ersetzen eines Ohrmarkenpaars (doppelter Ersatz – doppelte Neukennzeichnung)
Wenn eines Ihrer Tiere seine beiden Ohrmarken verloren hat, dann müssen Sie so schnell wie möglich eine Anfrage für einen doppelten Ersatz tätigen, indem Sie dies über das Cerise Portal beantragen oder über das Formular C/160 RÜCKSEITE (Link), welches Sie der ARSIA zusenden. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt anschließend mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Absprache eines Besuchs. Anlässlich dieses Besuchs wird die Identifizierung des Tieres sichergestellt und eine provisorische Ohrmarke der ARSIA eingezogen. Auf der Grundlage dieses Besuchs beantragt die ARSIA bei der FASNK eine Erlaubnis für die Bestellung des Ohrmarkenpaares. Nach dem Erhalt der Erlaubnis bestellt die ARSIA das Ohrmarkenpaar. Sobald dieses bei uns eingegangen ist, kontaktieren wir Sie, zwecks Vereinbarung eines Termins, um das Tier neu zu kennzeichnen.
Verwaltung der Lokalisierungen (Zweitsitze)
Sie möchten einen Teil Ihres Bestands an einem zweiten oder gar dritten Sitz halten? Die Sitze müssen in einem Umkreis von 25 km Durchmesser gelegen sein. Um diesen Sitz anerkennen zu lassen, übermitteln Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular P-02 der ARSIA. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt anschließen mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Vereinbarung eines Besuchs, um sicherzustellen, dass die Bedingungen zur Anerkennung des betreffenden Sitzes, erfüllt sind. Eine Mitteilung informiert Sie über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Anfrage.
Grenzüberschreitende Weidehaltung
Sie möchten Ihren Bestand in Frankreich, im Großherzogtum Luxemburg oder den Niederlanden weiden lassen? Dann muss jedes Jahr im Voraus eine Anfrage zur Weidehaltung eingereicht werden. Füllen Sie das Formular P-03 aus und fügen Sie Anhang I (Erklärung des Züchters) für eine Weidehaltung in Frankreich, dem Großherzogtum Luxemburg und den Niederlanden bei (Zusammenfassung des AFSCA-Rundschreibens hier verfügbar). Die Abteilung Eigenkontrolle überprüft, ob Ihr Bestand den Bedingungen zur Weidehaltung in dem betreffenden Land entspricht und sendet Ihnen die Dokumente, die Sie und Ihr Tierarzt ausfüllen müssen und erläutert Ihnen die Vorgehensweise.
Was die Weidehaltung in Deutschland angeht, so müssen Sie, in Ermangelung einer Vereinbarung mit der deutschen Behörde, Ihre LKE benachrichtigen, die die Möglichkeiten mit ihr in Erwägung zieht.