Ein Hilfsdienst für den Tierhalter zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit seines Bestands
Das Ziel der Abteilung Eigenkontrolle besteht darin, dem Landwirt bei seiner Verwaltungsaufgabe zu helfen, die, wenn sie verbindlich ist, dennoch unvermeidbar ist.
Bei ordnungsgemäßer Ausführung gewährleistet diese Aufgabe, die Einhaltung der Regeln der Rückverfolgbarkeit: eine gesetzliche Verpflichtung, ein Instrument zur Krankheitsbekämpfung und ein Instrument zur Bestandsverwaltung.
Die Rückverfolgbarkeit wird von den öffentlichen Behörden, wie der FASNK oder dem ÖDW punktuell kontrolliert, die Eigenkontrolle kann Nichteinhaltungen vermeiden, die zu Strafen führen könnten.
Unsere Aufgabe ist es, den Tierhaltern mitzuteilen, wie sie diese Eigenkontrolle als eigenständigen Vorgang in ihre Produktionsaktivitäten integrieren können. Dies stellt eine Qualitätssicherung für den gesamten Sektor dar.
Diese Hilfe ist im Allgemeinen kostenlos, kann jedoch in einigen Fällen schwerer oder wiederholter Fahrlässigkeit zwingender werden und dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden. Es wäre in der Tat nicht normal, dass die gewissenhaften und regelmäßigen Tierhalter für die nachlässigen zahlen müssen…!