Auf Ersuchen des Ministers Borsus, aber auch nach Beratungen zwischen dem Verwaltungsorgan der ARSIA und einer Delegation von Züchtern, stellte die ARSIA Überlegungen an, um konkrete Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung zu unterbreiten. Diese werden derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen geprüft.
Frist der Identifizierung der Rinder
Gemäß dem K.E. vom 20. Mai 2022 über die Identifizierung und Registrierung der Rinder muss der Tierhalter Geburten, Todesfälle und Verbringungen innerhalb von 7 Tagen registrieren. Bisher sind keine Ausnahmen möglich. Andererseits scheint es, dass die neuen Modelle der Rinderpässe ( Begleitdokument – BD ) nicht so klar sind wie die vorherigen.
→ Vorschlag ARSIA: in Absprache mit der FASNK und der DGZ die Lesbarkeit des Begleitdokuments verbessern.
Unterstützung bei der Korrektur von Anomalien der Tierverbringungen
Die ARSIA profitiert derzeit von einer Vereinbarung ( Sweater ) mit der Wallonischen Region, die eine Teilfinanzierung der Betreuungsbesuche unserer Mitarbeiter der Eigenkontrolle vor Ort ermöglicht. Diese Besuche helfen den Landwirten, Fehler bei der Registrierung der Verbringungen ihrer Tiere zu korrigieren.
→ Eine Erhöhung der Mittel, die für diese Vereinbarung bereitgestellt werden, würde es ermöglichen, alle diese Aufgaben kostenlos durchzuführen.
Gekoppelte Beihilfen
Auf dem CERISE-Portal weisen die, den Landwirten zur Verfügung stehenden Daten, in vielen Fällen darauf hin, dass der Kalbungsprozentsatz, d. h. 75 %, in vielen Betrieben ein reduzierender Faktor auf die gekoppelten Beihilfen ist. Aus den Zahlen, die als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage übermittelt wurden, geht hervor, dass 2 423 Erzeuger von der Bedingung der Abkalberate betroffen waren und dass insgesamt 26 553 Tiere von der gekoppelten Unterstützung ausgeschlossen wurden. 2 300 000 € Fleischprämien konnten den Landwirten nicht zugeteilt werden. Tiere mit einer Änderung des Rassentyps oder des Geschlechts sind ebenfalls ausgeschlossen. Eine Lockerung dieser Ausschlusskriterien würde eine bessere Unterstützung der Züchter ermöglichen.
→ Senkung des Mindestkalbekoeffizienten auf 50 % und Beibehaltung der Anspruchsberechtigung der Tiere für die gekoppelte Beihilfe, auch bei Korrektur des Rassentyps oder des Geschlechts.
Einmalige Meldung von Verbringungen
Derzeit sieht die föderale Gesetzgebung zur Identifizierung und Verbringung der Tiere 2 Meldungen für denselben Vorgang vor. Zum Beispiel: für den Abgang eines Rindes aus einem Bestand, das von Rendac abgeholt wird, muss der Tierhalter eine Abgangsmeldung registrieren und die Abdeckerei eine Ankunftsmeldung, und dies, selbst wenn beide Meldungen auf elektronischem Weg durchgeführt werden.
→ Vermeidung von Doppelmeldungen für ein und dasselbe Ereignis und Anwendung des Systems der einzigen Anlaufstelle bei der Rückverfolgbarkeit der Rinder.
Bodenbindungsrate / GVE-Belastung
→ Im Cerise-Portal, Bereitstellung dieses Indikators auf jährlicher Basis.
Steuererklärung
In Bezug auf die Buchführung der landwirtschaftlichen Betriebe sind die Laboranalysen abzugsfähig, was bedeutet, dass der Züchter eine Zusammenfassung der, von der ARSIA in Rechnung gestellten Analysen vorlegen kann. Darüber hinaus enthalten diese Rechnungen nicht abzugsfähige Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit der Identifizierung.
→ In Cerise eine Übersicht über die Laborkosten des vergangenen Jahres zur Verfügung stellen.
Aus administrativen Gründen im Labor blockierte Untersuchungsberichte
Wenn wir Proben zur Analyse erhalten, fehlen regelmäßig Informationen. Beispiele: Fehlen einer Analyseanfrage (oder unvollständige Anfrage), unvollständige Identifizierung der Tiere, fehlende Unterschrift oder Stempel des Tierarztes. In diesem Fall werden die Analysen grundsätzlich durchgeführt, der Versand des Analyseberichts wird jedoch blockiert, bis das administrative Problem gelöst ist.
→ Diese Blockaden auf ein absolutes Minimum reduzieren und einfach die fehlenden Informationen einfordern. Dies birgt jedoch auch Risiken, wie z. B., dass man die dringend benötigten Informationen nie erhält oder dass es für das Dispatching schwierig ist, zu interpretieren, welche Analyse(n) tatsächlich gewünscht wird.
Meldung der meldepflichtigen Krankheiten
Der K.E. vom 3. Februar 2014 über die Regelung der Meldepflicht sieht vor, dass das Labor und der Verantwortliche oder sein Tierarzt die Meldung vornehmen, wenn ein positives Ergebnis für eine der Krankheiten aus der offiziellen Liste vorliegt.
→ In Zukunft wäre es mit einer Anpassung des K.E. angebracht, dass nur das Labor die Meldung macht und somit den Tierhalter von dieser Pflicht entbindet.
Rahmenvereinbarung Wallonische Region
Mit dem Ministeriellen Erlass vom 24. Dezember 2019 wird der ARSIA ein Zuschuss für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung zwischen der Region Wallonien und unserer VoG zur Unterstützung der Aufgaben im Bereich der Prävention, Bekämpfung und Ausrottung von Tierkrankheiten in Wallonien bewilligt. Diese Vereinbarung geht nun in ihr letztes Jahr und muss daher erneuert werden. Die ARSIA möchte die Bedeutung dieses Abkommens für die wallonischen Züchter hervorheben. Damit können wir sie dabei unterstützen, Diagnosen und Aufklärungsraten beispielsweise im Zusammenhang mit Fehlgeburten zu verbessern und die Prävention zu fördern, um neue Krisen zu vermeiden. Bei der Erneuerung dieser.
Vereinbarung ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die vorherige Vereinbarung im Laufe der Jahre nicht indexiert wurde.
→ Diese Vereinbarung für die kommenden Jahre zu erneuern, wobei die Aktivitäten jedes Jahr mit Hilfe des Begleitausschusses optimiert werden sollen.
Zugang TRACES NT für die Vereinigungen
Die TRACES NT-Plattform wurde eingerichtet, um die Verwaltungsverfahren für die Importe und Exporte von lebenden Tieren zu erleichtern.
→ Ein direkter Zugang zu dieser Plattform für die Vereinigungen könnte schnelle Korrekturen gewährleisten, um die Züchter davon zu befreien.